Gebührenreglement der Hotel2Invest GmbH
1. Allgemeines
Die Hotel2Invest GmbH betreibt die Plattformen hotel2invest.com und gastro2invest.ch. Ein Vertrag wird mit der Hotel2Invest GmbH abgeschlossen.
Das folgende Gebührenreglement regelt, wann und in welchem Umfang für den Kunden Gebühren anfallen, wenn er oder sie die Leistungen von Hotel2Invest GmbH in Anspruch nimmt.
2. Gebühren für die Nutzung der Plattform
2.1 Kostenloses Abo bis 31.12.2022
Die Hotel2Invest GmbH erhebt von seinen Kunden für die Nutzung des Zugangs zur Plattform bis zum 31.12.2022 keine Gebühren. Vorbehalten bleiben Transaktionsgebühren, welche die Hotel2Invest GmbH von den Verkäufern von Objekten bei einer durch die Plattform vermittelten Transaktion erhebt (vgl. Ziff. 3).
2.2 Gebührenpflichtiges Abo ab 1.1.2023 für Objektinserate
Die Hotel2Invest GmbH stellt seinen Kunden ein kostenpflichtiges Inserate Abo zur Verfügung.
- Die Kosten für das monatliche Abo betragen Fr. 249.-- exkl. MWST pro Monat, jeweils zahlbar im Voraus. Die minimale Vertragsdauer beträgt 2 Monate.
- 10% Rabatte auf ausgewählte Zusatzservices von Drittanbietern (Ziff. 5).
Das Abo bei Hotel2Invest wird jeweils automatisch um einen Monat verlängert, sofern der Kunde oder die Hotel2Invest GmbH nicht vor Ablauf der laufenden Vertragsdauer kündet. Vorbehalten bleibt das Kündigungsrecht der Hotel2Invest GmbH nach Ziff. 2.4.2 der AGB der Hotel2Invest GmbH.
Löscht ein Kunde sein
Kundenkonto, so gilt dies auch als Kündigung gegenüber der Hotel2Invest GmbH per Ende
der laufenden Vertragsdauer, wobei der Kunde damit für den Rest der
Vertragsdauer auf die Leistungen der Hotel2Invest GmbH verzichtet. Eine Rückerstattung der Abogebühr für die
laufende Vertragsdauer ist ausgeschlossen.
3. Transaktionsgebühren
3.1 Anfallen der Transaktionsgebühr
Der Verkäufer eines Objekts ist zur Zahlung einer Transaktionsgebühr an die Hotel2Invest GmbH verpflichtet, wenn über die Plattform ein Objekt an einen Interessenten verkauft wird ("Verkaufsgebühr"; vgl. Ziff. 3.2).
Sofern der Verkauf nicht durch einen Kontakt über die die Plattform Hotel2Invest erfolgte, ist keine Verkaufsgebühr geschuldet.
3.2 Verkaufsgebühr
Die Verkaufsgebühr fällt an, wenn ein Verkäufer innerhalb von 36 Monaten nach entsprechender Interessenbekundung durch einen Interessenten ein Objekt an diesen Interessenten veräussert. Als Interessensbekundung gilt, wenn sich der Interessent über die Plattform für das konkrete Objekt als "interessiert" zu erkennen gibt, z.B. durch Aktivierung der entsprechenden Funktion auf der Plattform.
Die Verkaufsgebühr fällt auch an, wenn der Verkauf durch eine nahestehende Person des Verkäufers und/oder an eine dem Interessenten nahestehende Person erfolgt. Die Kunden sind verpflichtet, solche Verkäufe innerhalb von 14 Tagen nach Vollzug des Verkaufs an die Hotel2Invest GmbH anzuzeigen.
Als nahestehende Person gilt jede natürliche oder juristische Person, die mit einem Kunden in einer verwandtschaftlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder einer tatsächlichen Verbindung steht.
Ist die Hotel2Invest GmbH der Ansicht, dass bei einem Verkauf eines Objekts eine nahestehende Person involviert ist, so fordert die Hotel2Invest GmbH den betroffenen Kunden auf, innert 14 Tagen allfällige Beziehungen zur entsprechenden Person offenzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, solche Anfragen innert Frist zu wahrheitsgemäss zu beantworten und auf Verlangen der Hotel2Invest GmbH entsprechend zu belegen.
3.3 Berechnung der Transaktionsgebühren
Die Verkaufsgebühr beträgt 0.3% des Transaktionswertes.
Der Transaktionswert bestimmt sich bei einer vermittelten Transaktion auf dem effektiven Transaktionswert.
Weigert sich ein Verkäufer, den Transaktionswert gegenüber Hotel2Invest GmbH offen zu legen, kann die Hotel2Invest GmbH nach eigenem Ermessen entweder
(i) eine Transaktionsgebühr von pauschal CHF 50'000 verlangen oder
(ii) die Transaktionsgebühr basierend auf dem inserierten Preis des Objektes auf der Plattform festlegen.
Die minimale Transaktionsgebühr beträgt in jedem Fall CHF 2’000.
Bei Verkauf von juristischen Gesellschaften gelten folgende Berechnungsgrundlagen:
- Die Verkaufsgebühr errechnet sich auf der dem Kaufvertrag zu Grunde liegenden Bilanz und dem eingesetzten Betrag für die Liegenschaft, Sachanlagen (Anlagevermögen) sowie das Inventar (ohne Mehrwertsteuer). Sofern Liegenschaft und Anlagevermögen separat verkauft werden, ist die Verkaufsgebühr auf beiden Summen fällig.
Bei einer Verpachtung/Vermietung eines Objektes gelten folgende Berechnungsgrundlagen:
- Gemittelte Pacht/Miete der ersten 3 Jahre x 10, davon die Transaktionsgebühr
4. Gebühren für Zusatzservices
Die Bedingungen, zu welchen die Hotel2Invest GmbH die Zusatzservices anbietet, ergeben sich aus den konkreten Angeboten auf der Plattform. Die Hotel2Invest GmbH behält sich vor, Art und Umfang dieser Zusatzservices jederzeit anzupassen, zeitlich zu beschränken oder Angebote zu entfernen.
5. Leistungsangebote von Drittanbietern
Die Hotel2Invest GmbH kann Leistungsangebote von Drittanbietern auf der Plattform publizieren. Die Konditionen, zu welchen diese Leistungen angeboten werden, legt der entsprechende Leistungserbringer fest. Die Hotel2Invest GmbH vermittelt Kunden lediglich mit diesen Leistungserbringern und steht nicht für die Leistungserbringung der Drittanbieter ein. Die Hotel2Invest GmbH und die Drittanbieter behalten sich vor, Art und Umfang dieser Angebote jederzeit anzupassen, zeitlich zu beschränken oder Angebote zu entfernen.
6. Verweis auf die AGB der Hotel2Invest GmbH
Im Übrigen verweist die Hotel2Invest GmbH auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auf Ziff. 4 (Bezahlung von Gebühren).
September 2022
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